Zweite Meinung

Wozu kann sie nützlich sein?

Bei der Diagnose Vulvakarzinom oder dessen Vorstufen, sind betroffene Frauen häufig unsicher, ob der behandelnde Arzt den richtigen Therapieansatz vorgeschlagen hat – sie stellen sich z.B. die Fragen: „Stimmt die Diagnose, die ich von meinem Arzt bekommen habe? Ist die Operation wirklich so, wie vorgeschlagen, notwendig? Gibt es andere Therapien?“ 
Gerade bei seltenen Erkrankungen, kann das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung, zum Befund (Diagnose /Therapie) die bestmögliche Behandlung der Patientin sicherstellen. Im Bereich der Behandlung des Vulvakarzinoms und seiner möglichen Vorstufen hat sich im Laufe der letzten Jahre vieles getan. Die Vorstufen (Vulväre intraepitheliale Neoplasien (VIN)) lassen sich sehr gut mit dem CO2Laser behandeln, ohne dass das Aussehen der Vulva verändert wird. Bei den invasiven Tumorstadien ist hervorzuheben, dass der wichtigste Faktor der Behandlung die operative Maßnahme ist und daher vor jeglicher chirurgischer Therapie genauestens überlegt werden sollte, welcher Eingriff vorgenommen wird um unnötige Verstümmelungen zu vermeiden.

Für Vulvakarzinom Patientinnen bedeutet die ärztliche Zweitmeinung eine wichtige Maßnahme zur überschaubaren, umfassenden und verständlichen Information. Nicht zuletzt hilft ein Zweitbefund, den richtigen Operateur für eine Diagnose oder Therapie zu finden. Einige Mediziner empfehlen diesen Schritt sogar und haben Verständnis dafür, dass verunsicherte Patientinnen Klarheit wünschen und sich durch eine qualifizierte Zweitmeinung absichern wollen. 

Das Einholen einer Zweitmeinung heißt nicht, dass das diagnostische Verfahren noch einmal von vorne beginnen muss. Jeder Patient hat Anspruch auf seine Unterlagen und Untersuchungsergebnisse in Kopie. Kein Arzt kann Patientinnen die Herausgabe verweigern, falls das dennoch passiert, sollte eine Patientin sich berechtigte Gedanken darüber machen, ob sie beim richtigen Arzt ist. Eigentlich müsste eine zweite ärztliche Meinung zur Stärkung des bestehenden Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patientin führen. Die Kosten einer ärztlichen Zweitmeinung werden in Deutschland in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Sinn macht eine ärztliche Zweitmeinung nur dann, wenn sie von einem erfahrenen Spezialisten durchgeführt wird.

Patientinnen sollten sich deshalb nicht scheuen ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin ungeniert kritische Fragen zu stellen wie z. B.:

  • Wie viel Erfahrung haben Sie mit dieser Erkrankung?
  • Besteht gegebenenfalls die Möglichkeit bei Tumorentfernung gleichzeitig eine plastische Rekonstruktion vorzunehmen?
  • Bietet Ihre Klinik die Sentinel Methode an?
  • Wie viele Vulvakarzinom Patientinnen werden bei Ihnen pro Jahr behandelt?

Das Einholen einer zweiten ärztlichen Meinung kann also dazu beitragen, die bestmögliche Behandlung für Sie als Patientin sicherzustellen und somit Ihre Lebensqualität erhalten.

Möglicherweise helfen bei der Arzt-/Klinkwahl auch unsere Orientierungshilfen bei der Entscheidung.